EU-Schulprogramm - Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte für Bayerns Kinder
Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von
Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten
bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten und Häusern für Kinder (Stichtagsregelung) erhalten kostenlos
bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.
Zielgruppe
- Kinder in Grund- und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4)
- Kinder in Kindergärten und Häusern für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Stichtagsregelung - Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bemisst sich wie folgt:
- in Häusern für Kinder und Kindergärten:
die Anzahl der Kinder bis zum Schuleintritt, die am Stichtag 1. August 2022 in der Einrichtung für das Kindergartenjahr 2022/2023 registriert bzw. eine Platzzusage haben und mindestens 3 Jahre alt sind, d.h. (Vorschul-)Kinder, die im August 2022 noch in der Einrichtung registriert sind, im September 2022 aber in die Schule wechseln, werden nicht mehr mitgezählt. - in Grund- und Förderschulen:
die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, die am Stichtag 1. August 2022 in der Schule für das Schuljahr 2022/2023 registriert bzw. angemeldet sind.
Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!